Hergestellt aus Marzipanrohmasse bester Qualität, nachträglich angewirkt mit Staubzucker, arttypischer Geschmack und Farbe, Deklaration als Edelmarzipan erlaubt.
Edelmarzipan muss nach den Richtlinien für Zuckerwaren mind.
einen Anteil von 70 % an Marzipanrohmasse besitzen.
Anwendung: Bäckerei, Konditorei, Confiserie, Süßwaren, Patisserie